Anforderungen an den Staat beim Bau der Magnetbahn Eurorapid für Güter von München-Hamburg-Berlin bis zur polnischen Grenze

 

·        Die Bundesregierung hat für die notwendige Rechtssicherheit (z.B. Magnetschwebebahnbedarfsgesetz) zu sorgen. Politische Risiken sind abzudecken..

·        Gesetze sollen den Magnetbahn-Anteilseigner bei Eigennutzung dem privaten PKW/LKW-Eigentümer steuerlich und wirtschaftlich gleichstellen.

Die Deutsche MagnetBahn Initiative AG beantragt eine Genehmigung zum Bau einer Trasse von München-Hamburg-Berlin bis zur polnischen Grenze. Durch einen Staatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland mit den 11 angeschlossenen Bundesländern wird mit Hinweis auf Artikel 20 Grundgesetz (soziale Verpflichtung des Staates - z.B. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen) vereinbart, eine privat finanzierte Strecke von München-Hamburg-Berlin bis zur polnischen Grenze zu genehmigen. Im Vertrag sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass verfassungsgemäß dem Artikel 20 GG ein höherer Rang eingeräumt wird als dem Eigentumsrecht nach Artikel 14 GG. Außerdem sollte ein rechtliches Verfahren vorgesehen werden, das bei Unstimmigkeiten vernünftige aber trotzdem rasche Entscheidungen möglich macht.

Soll der Bau der Magnetbahn eine rasche Wirkung auf das aktuelle Wirtschaftsgeschehen haben, ist es notwendig, dass sowohl die Genehmigung als auch die Grundlagen für die Finanzierung und Bauplanung unverzüglich verbindlich vereinbart werden. Die Deutsche MagnetBahn Initiative AG wird eine Eurorapid-Investmentgesellschaft gründen, die während der Planungsphase Kapital für den Bau der Magnetbahn sammelt und in dieser Zeit in solche Aktiengesellschaften investiert, die sicher und rentabel sind und später bei der Realisierung der Magnetbahn als Bau- und Lieferunternehmen eine Rolle spielen können. Bei einem Investitionsvolumen von ca. 70 Mrd. € ist es notwendig, durch ein Gesetz - unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Ordnung - die rechtlichen Grundlagen für eine Absicherung der privaten Investoren vor politischen Risiken und ein Verfahren für die rasche Realisierung der Magnetbahn München-Hamburg-Berlin zu schaffen.

Der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) unterstützt den Kauf der notwendigen Grundstücke besonders entlang der Kanäle und Flüsse und schafft rechtliche Grundlagen für eine rasche Regelung mit privaten Grundstückseigentümern. In einem Staatsvertrag wird der Deutsche MagnetBahn Initiative AG die Konzession für den Betrieb der Magnetbahn Eurorapid für Güter erteilt und der Trassenverlauf festgelegt.

Nach dem Muster eines überarbeiteten Versuchsanlagengesetzes, das zum Bau der Versuchsstrecke in Lathen/Niedersachsen verabschiedet wurde, könnte Planung und Bau der Magnetbahn Eurorapid für Güter erheblich beschleunigt werden. Aufsichtsbehörde sollte nicht das Eisenbahnbundesamt wegen einer Interessenkollision zur Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sein sondern ein Magnetbahn-Bundesamt, das dem Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig zugeordnet wird. Außerdem sollte eine Parallelität von Planung und Ausführung kombiniert mit Teilbaugenehmigungen möglich sein.