Anforderungen an den Staat beim Bau der Magnetbahn Eurorapid für Güter von München-Hamburg-Berlin bis zur polnischen Grenze
· Die Bundesregierung hat für die notwendige Rechtssicherheit (z.B. Magnetschwebebahnbedarfsgesetz) zu sorgen. Politische Risiken sind abzudecken..
·
Gesetze
sollen den Magnetbahn-Anteilseigner bei Eigennutzung dem
privaten PKW/LKW-Eigentümer steuerlich und
wirtschaftlich gleichstellen.
Die Deutsche MagnetBahn Initiative AG beantragt eine Genehmigung zum Bau einer Trasse von München-Hamburg-Berlin bis zur polnischen Grenze. Durch einen Staatsvertrag der Bundesrepublik Deutschland mit den 11 angeschlossenen Bundesländern wird mit Hinweis auf Artikel 20 Grundgesetz (soziale Verpflichtung des Staates - z.B. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen) vereinbart, eine privat finanzierte Strecke von München-Hamburg-Berlin bis zur polnischen Grenze zu genehmigen. Im Vertrag sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass verfassungsgemäß dem Artikel 20 GG ein höherer Rang eingeräumt wird als dem Eigentumsrecht nach Artikel 14 GG. Außerdem sollte ein rechtliches Verfahren vorgesehen werden, das bei Unstimmigkeiten vernünftige aber trotzdem rasche Entscheidungen möglich macht.
Soll
der Bau der Magnetbahn eine rasche Wirkung auf das
aktuelle Wirtschaftsgeschehen haben, ist es notwendig,
dass sowohl die Genehmigung als auch die Grundlagen für
die Finanzierung und Bauplanung unverzüglich verbindlich
vereinbart werden. Die Deutsche MagnetBahn Initiative AG
wird eine Eurorapid-Investmentgesellschaft gründen, die
während der Planungsphase Kapital für den Bau der
Magnetbahn sammelt und in dieser Zeit in solche
Aktiengesellschaften investiert, die sicher und rentabel
sind und später bei der Realisierung der Magnetbahn als
Bau- und Lieferunternehmen eine Rolle spielen können.
Bei einem Investitionsvolumen von ca. 70 Mrd. € ist es
notwendig, durch ein Gesetz - unter Berücksichtigung der
verfassungsmäßigen Ordnung - die rechtlichen Grundlagen
für eine Absicherung der privaten Investoren vor
politischen Risiken und ein Verfahren für die rasche
Realisierung der Magnetbahn München-Hamburg-Berlin zu
schaffen.
Der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) unterstützt den
Kauf der notwendigen Grundstücke besonders entlang der
Kanäle und Flüsse und schafft rechtliche Grundlagen für
eine rasche Regelung mit privaten
Grundstückseigentümern. In einem Staatsvertrag wird der
Deutsche MagnetBahn Initiative AG die Konzession für den
Betrieb der Magnetbahn Eurorapid für Güter erteilt und
der Trassenverlauf festgelegt.
Nach
dem Muster eines überarbeiteten Versuchsanlagengesetzes,
das zum Bau der Versuchsstrecke in Lathen/Niedersachsen
verabschiedet wurde, könnte Planung und Bau der
Magnetbahn Eurorapid für Güter erheblich beschleunigt
werden. Aufsichtsbehörde sollte nicht das
Eisenbahnbundesamt wegen einer Interessenkollision zur
Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sein sondern ein
Magnetbahn-Bundesamt, das dem Luftfahrt-Bundesamt in
Braunschweig zugeordnet wird. Außerdem sollte eine
Parallelität von Planung und Ausführung kombiniert mit
Teilbaugenehmigungen möglich sein.